Goldbergbau Pusterwald - Silberbergbau Zeiring - Silberbergbau Pichl bei KatzlingEine Kooperation der Aurex Biomining AG zur Dokumentation der Abbauwürdigkeit von Gold- und Silberlagerstätten in Österreich |
Die rechtlichen Grundlagen |
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Alles was in Österreich mit dem Aufsuchen, Schürfen und der Gewinnung bzw. mit dem Abbau von Erzen und bergfreien Mineralien zu tun hat, ist im Mineral-Rohstoff-Gesetz BGBl. I Nr. 38/1999 geregelt. Dieses Gesetz wurde 2006 novelliert und gilt auch für die zahlreichen und wirtschaftlich bedeutenden Schotterbetriebe und ist besonders unternehmensfreundlich. Nachdem für den geplanten Erzabbau im Gebiet der Silbermine Pichl der oberflächige Platzbedarf weniger als 10 ha beträgt, entfällt die ansonsten erforderliche, bergbauliche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Die Basis für die Untersuchungs- und Bohrarbeiten sind priore Schürfrechte im Gebiet der Gemeinden Oberkurzheim (= Unterzeiring), Oberzeiring, St. Oswald-Möderbrugg und Pusterwald. Die zuständige Verwaltungsbehörde ist die Montanbehörde Süd des Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. Ein Schürfrecht bzw. Freischurf gilt für eine Kreisfläche von 850 m Durchmesser. Noch nicht im Besitz der Silbermine Zeiring GmbH sind die drei Freischürfe der Gruppe MoschitzSteiner im verbautem Ortsbereich von Oberzeiring. Die Silbermine Zeiring GmbH verfügt in Oberzeiring beim Johannes-Erbstollen über ein Pachtgrundstück, ist aber nicht Grundbesitzer der grossen Schürfgebiete. Es ist sinnvoll, erst nach Beendigung aller Untersuchungen zu entscheiden, wo und welche Grundstücke benötigt werden. Erst dann soll über einen Pachtvertrag (oder Kauf) verhandelt werden. Für den Untertageabbau ist der Grundbesitz der Oberfläche nicht erforderlich, sondern nur die Zufahrt zum Stolleneingang und ein Aufstellort für die Aufbereitungs- und Biomining-Anlage. Um zu verhindern, dass eventuell ein Grundbesitzer den Erzabbau behindert, ermöglicht das Mineralrohstoff-Gesetz bei Nichteinigung die gerichtliche Enteignung des benötigten Grundstückes zum Niedrigst-Schätzwert. Nachdem zu den projektrelevanten Grund- und Waldeigentümern sehr gute Kontakte bestehen, ist die Errichtung eines einvernehmlichen Pachtvertrages zu erwarten, insbesonders weil ein ganz bedeutend höherer Jahrespacht im Vergleich zur nur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung freiwillig vorgesehen ist. Gemäss § 25 des Mineralrohstoffgesetzes besteht nach erfolgreicher Exploration ein Rechtsanspruch auf eine Bergwerkskonzession und kann beantragt werden. Somit bietet das österreichische Mineralrohstoffgesetz die volle Sicherheit für die Errichtung eines Abbaubetriebes im Falle von erfolgreichen Schürfarbeiten. Ein in der Folge rentabler Abbaubetrieb liegt auch im volkswirtschaftlichen Interesse des Staates und im Interesse der betroffenen Gemeinden sowie der Montanbehörde. Die Herren Bürgermeister von Oberzeiring, Oberkurzheim (= Unterzeiring) sowie von St.Oswald-Möderbrugg und Pusterwald beurteilen das Explorationsvorhaben grundsätzlich positiv. Siehe auch
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